Wann kann ich einen kostenlosen PCR Test machen?
Bei uns können Sie sich nach §§ 2 und 4 Testverordnung kostenlos PCR testen lassen.
Dies bedeutet:
§ 2 TestV: Sie sind Kontaktperson (Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person)
- Kontakt länger als 10 Minuten ohne Maske und einem Abstand unter 1,5 Metern
§ 4 TestV: Sie haben einen positiven Schnelltest.
- Hierzu bitte die Bescheinigung über das positive Ergebnis vorzeigen.
Bitte beachten Sie: Teststellen sind nicht verpflichtet die Testungen nach § 2 TestV durchzuführen. Je nach Auslastung des Labors kann auch nur ein Antigentest angeboten werden.